GEMA gewinnt gegen Suno: Urteil setzt KI-Musik unter Druck

Das Landgericht München I hat der GEMA im Streit mit dem KI-Musikdienst Suno weitgehend recht gegeben. Im Mittelpunkt standen sechs bekannte Musikwerke, die nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft ohne Erlaubnis für das Training der KI genutzt und später in ähnlicher Form wiedergegeben wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte für die Musikbranche aber trotzdem weitreichende Folgen haben.

Suno, Inc., Public domain, via Wikimedia Commons

Gericht entscheidet weitgehend für die GEMA

Die GEMA hat im Rechtsstreit mit dem US-amerikanischen KI-Unternehmen Suno einen wichtigen Erfolg erzielt. Nach der Entscheidung des Landgerichts München I muss der Musikdienst die unerlaubte Nutzung mehrerer geschützter Kompositionen unterlassen. Das gilt nicht nur für Songs, die Suno über seinen Generator ausgibt, sondern auch für die Verwendung der Werke beim Training des KI-Modells.

Suno bietet einen Onlinedienst an, mit dem Nutzer anhand weniger Texteingaben vollständige Musikstücke erzeugen können. Die Software erstellt unter anderem Melodien, Harmonien, Arrangements, Liedtexte und Gesang. Innerhalb kurzer Zeit entstehen so komplette Songs, ohne dass die Nutzer selbst komponieren oder ein Instrument spielen müssen.

Neben der Unterlassung muss Suno auch Auskunft über Einnahmen erteilen, die mit den festgestellten Rechtsverletzungen zusammenhängen. Grundsätzlich ist zudem Schadensersatz fällig, dessen genaue Höhe allerdings noch nicht feststeht. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Suno Berufung einlegen.

Sechs bekannte Songs standen im Mittelpunkt

In dem Verfahren ging es um die Kompositionen „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Mambo No. 5“. Die GEMA vertritt die Rechte der beteiligten Komponisten und Musikverlage. Die Originalaufnahmen und die Rechte der jeweiligen Sängerinnen, Sänger oder Bands spielten in diesem Fall keine zentrale Rolle. Im Mittelpunkt standen die urheberrechtlich geschützten Elemente der Kompositionen, darunter Melodien, Harmonien und prägende musikalische Merkmale.

Um zu prüfen, welche Ergebnisse der Suno-Generator liefert, gab die GEMA die jeweiligen Songtitel, Originaltexte und Angaben zum Stil ein. Detaillierte Vorgaben zu Melodie, Harmonie oder Arrangement machte sie nach eigenen Angaben nicht. Trotzdem entstanden Musikstücke, die den Originalen deutlich ähnelten. Für die GEMA war das ein Hinweis darauf, dass geschützte Teile der Werke beim Training der KI übernommen und so im Modell verarbeitet worden waren, dass sie später wieder ausgegeben werden konnten.

Gericht folgt Sunos Argumenten nicht

Suno wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass im KI-Modell keine vollständigen Songs gespeichert seien. Die Software lerne stattdessen aus vielen Musikstücken bestimmte Muster und nutze diese, um neue Songs zu erzeugen. Suno argumentierte zudem, dass die kritisierten Musikstücke erst durch die Anweisungen der Nutzer erzeugt worden seien. Deshalb könne Suno nicht allein für mögliche Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden.

Das Gericht überzeugte diese Erklärung jedoch nicht. Die GEMA hatte dem Generator zwar Titel, Liedtext und Musikstil vorgegeben, aber keine genauen Anweisungen zu Melodie, Harmonie oder Arrangement gemacht. Trotzdem entstanden Songs, die den Originalen deutlich ähnelten. Für das Gericht sprach das dafür, dass die Ähnlichkeiten aus dem KI-Modell selbst kamen.

Auch mit dem Hinweis auf die amerikanische Fair-Use-Regel konnte sich Suno nicht durchsetzen. Diese erlaubt in den USA unter bestimmten Bedingungen die Nutzung geschützter Werke ohne Erlaubnis. Im konkreten Fall sah das Gericht diese Bedingungen jedoch nicht als erfüllt an, weil erkennbare Teile der Originalsongs in den neuen Stücken wieder auftauchten. Aus Sicht des Gerichts hatte die KI also nicht nur allgemeine musikalische Muster gelernt. Sie konnte auch geschützte Bestandteile der Songs wiedergeben.

Was das Suno-GEMA-Urteil für die Musikbranche bedeutet

Die Entscheidung bezieht sich zunächst auf die sechs untersuchten Werke und die konkreten Ergebnisse aus dem Verfahren. Sie bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jedes Training einer Musik-KI mit geschützter Musik rechtswidrig ist. Trotzdem könnte das Urteil auch für andere Anbieter wichtig werden. KI-Unternehmen dürften sich künftig noch genauer mit der Frage beschäftigen müssen, welche Musik sie für ihre Modelle verwenden und ob dafür Lizenzen nötig sind.

In der Musikbranche gibt es bereits erste Vereinbarungen. Warner Music hatte seinen eigenen Rechtsstreit mit Suno beigelegt und anschließend einen Lizenzvertrag mit dem Unternehmen geschlossen. Universal Music und Sony Music führen ihre Verfahren dagegen weiter.

Das Urteil aus München könnte die Position von Komponisten, Musikverlagen und Verwertungsgesellschaften in solchen Verhandlungen stärken. Im Kern geht es dabei nicht nur um den Schutz bekannter Songs, sondern auch um die Frage, ob Musikschaffende bezahlt werden, wenn ihre Werke zum Aufbau kommerzieller KI-Systeme beitragen. Endgültig entschieden ist der Fall noch nicht. Sollte Suno Berufung einlegen, wird sich die nächste Instanz erneut mit dem Streit beschäftigen. Schon jetzt macht das Urteil jedoch deutlich, dass KI-Musikdienste geschützte Werke nicht ohne Weiteres als kostenloses Trainingsmaterial verwenden können.

Hot or Not
?
suno_ki Bild

Wie heiß findest Du diesen Artikel?

Kommentieren
Schreibe den ersten Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Bonedo YouTube
  • Pearl Reference One Snares Shootout – Brass vs. 20-Ply vs. Hybrid
  • Paiste PSTX New Flanger Stacks & Crashes #paistecymbals
  • MIDI Keyboard with TRACKPAD?! – Nux NTK-61 Review